Türschwellenrampen im Siemens-Werk

Türschwellenrampen im Siemens-Werk
26. Juli 2018
Türschwellenrampen im Siemens-Werk

Höhenunterschiede am Arbeitsplatz

In der Fabrik wird am Kopf von Windkraftanlagen gearbeitet. Der gesamte Produktionsprozess dieser schweren Generatoren wird mit fortschrittlicher Elektronik genau überwacht. Um diese Elektronik nicht zu beeinflussen, steht sie auf einer Art schwimmendem Boden. Der schwimmende Boden sorgt jedoch dafür, dass Höhenunterschiede entstehen, die von der Gewerbeaufsicht beanstandet und abgelehnt werden.

Arbeitsrecht

Im deutschen Arbeitsrecht steht nämlich, dass sogar kleine Höhenunterschiede von 4 bis 16 mm beanstandet und abgelehnt werden. (Arbeit BGR 181 unter Punkt 4: „Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als vier Millimeter“).

Die Lösung

Glücklicherweise stellen solche Höhenunterschiede für uns kein Problem dar und wir konnten durch den Einsatz unserer geraden Türschwellenrampen eine geeignete Lösung anbieten. Nachdem unser Außendienstmitarbeiter zuerst die Situation vor Ort überprüft hatte, wurde beschlossen, gerade Türschwellenrampen nach Maß zuzuschneiden und auf dem Boden anzubringen.

Nachdem die Gewerbeaufsicht die Fabrik so genehmigt hatte, wurde sie Anfang dieses Jahres in Betrieb genommen.